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   OVG Saarland, 08.06.2005 - 3 Q 13/05   

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OVG Saarland, 08.06.2005 - 3 Q 13/05 (https://dejure.org/2005,20302)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.06.2005 - 3 Q 13/05 (https://dejure.org/2005,20302)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 3 Q 13/05 (https://dejure.org/2005,20302)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Neubewertung einer mündlichen Abiturprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Vergabe der Note "ungenügend (00 Punkte)" in einer mündlichen Abiturprüfung; Ausschluss der Note "ungenügend" bei überhaupt beziehungsweise auch zutreffend gegebener Antworten; Erfüllung von 25 Prozent der gestellten Anforderungen in einer mündlichen ...

  • Judicialis

    APO § 3 Abs. 1 Satz 1; ; APO § 5; ; APO § 25 Abs. 3; ; APO § 25 Abs. 3 Satz 5; ; APO § 25 Abs. 4; ; APO § 25 Abs. 5; ; APO § 25 Abs. 6 Satz 2; ; VwGO § ... 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 154 Abs. 2; ; VwGO § 124 a Abs. 4 Satz 4; ; OberstufenVO § 28; ; OberstufenVO § 28 Abs. 2; ; GKG § 47; ; GKG § 52 Abs. 2; ; GKG § 63 Abs. 2

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.05.1986 - 1 C 7.84

    Meisterprüfungsordnung - Punktesschlüssel

    Auszug aus OVG Saarland, 08.06.2005 - 3 Q 13/05
    Diese Bewertungspraxis ist jedenfalls nicht willkürlich vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 13.5.1986 - 1 C 7/84 - zitiert nach Juris, wonach es mit Art. 12 GG vereinbar ist, wenn für das Bestehen einer Meisterprüfung auf der Grundlage eines 100 - Punkte - Schlüssels 50 von 100 möglichen Punkten verlangt werden.

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass es auch unter dem Gesichtspunkt von Artikel 12 GG nicht zu beanstanden ist, wenn eine Mindestquote der gestellten Anforderungen erfüllt sein muss, um eine Abschlussprüfung zu bestehen vgl. BVerwG, Urteil vom 13.5.1986 - 1 C 7/84 - zitiert nach Juris, betreffend eine Meisterprüfungsordnung, die für das Bestehen einer Prüfung 50 von 100 möglichen Punkten verlangt.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Saarland, 08.06.2005 - 3 Q 13/05
    z. B. Beschluss vom 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34 und die die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze übernehmende neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 24.2.1993 - 6 C 35/92 - E 92, 132; vom 21.10.1993 - 6 C 12.92 - zitiert nach Juris und vom 6.9.1995 - 6 C 18.93 - E 99, 185 geklärt sind und das Verwaltungsgericht seine Entscheidung an den in dieser Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ausgerichtet hat.
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus OVG Saarland, 08.06.2005 - 3 Q 13/05
    z. B. Beschluss vom 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34 und die die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze übernehmende neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 24.2.1993 - 6 C 35/92 - E 92, 132; vom 21.10.1993 - 6 C 12.92 - zitiert nach Juris und vom 6.9.1995 - 6 C 18.93 - E 99, 185 geklärt sind und das Verwaltungsgericht seine Entscheidung an den in dieser Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ausgerichtet hat.
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus OVG Saarland, 08.06.2005 - 3 Q 13/05
    In derartigen Fällen gilt indes, dass Prüfungsnoten nicht isoliert gesehen werden dürfen, sondern in einem Bezugsystem zu finden sind, dass durch die persönlichen Erfahrungen und Vorstellungen der Prüfer beeinflusst wird vgl. BVerwG, Urteil vom 6.12.1992 - 6 C 3/92 - zitiert nach Juris im Zusammenhang mit der Erörterung der Anforderungen an die Begründung der Bewertung einer mündlichen Prüfung.
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus OVG Saarland, 08.06.2005 - 3 Q 13/05
    z. B. Beschluss vom 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34 und die die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze übernehmende neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 24.2.1993 - 6 C 35/92 - E 92, 132; vom 21.10.1993 - 6 C 12.92 - zitiert nach Juris und vom 6.9.1995 - 6 C 18.93 - E 99, 185 geklärt sind und das Verwaltungsgericht seine Entscheidung an den in dieser Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ausgerichtet hat.
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus OVG Saarland, 08.06.2005 - 3 Q 13/05
    z. B. Beschluss vom 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34 und die die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze übernehmende neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 24.2.1993 - 6 C 35/92 - E 92, 132; vom 21.10.1993 - 6 C 12.92 - zitiert nach Juris und vom 6.9.1995 - 6 C 18.93 - E 99, 185 geklärt sind und das Verwaltungsgericht seine Entscheidung an den in dieser Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ausgerichtet hat.
  • VG Saarlouis, 13.01.2005 - 1 K 412/03
    Auszug aus OVG Saarland, 08.06.2005 - 3 Q 13/05
    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 13. Januar 2005 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 1 K 412/03 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Bremen, 22.04.2009 - 2 B 117/09

    Abitur; Protokollierung der mündlichen Prüfung - Abiturprüfung; Protokoll

    Eine Bewertung einer mündlichen Abiturprüfung mit 0 Punkten ist nicht schon dann ausgeschlossen, wenn "überhaupt" oder "auch" zutreffende Antworten gegeben wurden (vgl. OVG Saarlouis, B. v. 08.06.2005, 3 Q 13/05, juris), sondern erst dann, wenn der Prüfling mehrere Prüfungsfragen zumindest im Wesentlichen richtig beantworten konnte (vgl. VGH Mannheim, U. v. 16.05.2006, 9 S 1974/05, bestätigt durch BVerwG, B. v. 26.10.2006, 6 B 75/06).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 9 S 1974/05
    Auch dürfte die Vergabe der Note ungenügend nicht schon dann kraft herkömmlicher Definition ausgeschlossen sein, wenn in einer mündlichen Prüfung vom Prüfling nicht nur ausschließlich falsche, sondern auch die eine oder andere richtige Antwort auf die Prüfungsfragen gegeben wird, weil sich allein hieraus das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein notwendiger Grundkenntnisse noch nicht in jedem Fall zwingend erschließt (vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 08.06.2005 - 3 Q 13/05 -, juris).
  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 1527/09

    Gerichtliche Überprüfung einer Jägerprüfung

    Beschluss vom 08.06.2005 - 3 Q 13/05 -, zit. nach juris.
  • VG Saarlouis, 21.11.2005 - 1 K 239/04

    Prüfungsrecht; Einzelfall einer nur knapp nicht bestandenen Abiturprüfung

    Zur Begründungspflicht der Prüfer hat die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 13.01.2005 - 1 K 412/03 -, bestätigt durch Beschluss des OVG vom 08.06.2005 - 3 Q 13/05 - hervorgehoben, dass das aus dem Grundrechtsschutz der Art. 12 Abs. 1 GG und 19 Abs. 4 GG herzuleitende Informationsrecht des Prüflings sich grundsätzlich auch auf eine angemessene Begründung der Prüfungsentscheidung, d.h. auf die Bekanntgabe der wesentlichen Gründe, weshalb die Prüfer zu einer bestimmten Bewertung der schriftlichen und/oder mündlichen Prüfungsleistungen gelangt sind, erstreckt.
  • VG Braunschweig, 30.01.2013 - 6 A 195/11

    Abiturprüfung; Bewertungsmaßstab; Einheitliche Prüfungsanforderungen;

    Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte ist es jedenfalls nicht sachwidrig oder unverhältnismäßig, den Nachweis notwendiger Grundkenntnisse in der Abiturprüfung mit einer positiven Tendenz für die Zukunft davon abhängig zu machen, dass mindestens 20% der erwarteten Gesamtleistung erbracht werden (vgl. OVG Saarland, B. v. 08.06.2005 - 3 Q 13/05 - , juris, wonach sogar ein notwendiger Anteil erbrachter Leistungen von mindestens 25% rechtmäßig ist).
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